• 15. Juni 2018

Behördengänge rund um das Neugeborene

Behördengänge rund um das Neugeborene

Behördengänge rund um das Neugeborene 1024 683 Hebamme Doreen Albrecht

Auch wenn die Zeit und Muße so kurz nach der Geburt nur selten da ist, so müssen doch einige Behördengänge und einiges an Papierkram kurz nach der Geburt erledigt werden. Wenn Sie hierbei aber einfach die nachfolgenden Punkte beachten, sollte dies keine allzu große Hürde mehr sein.

Anmeldung beim Standesamt

Natürlich muss jeder neue Bürger – und das ist Ihr Neugeborenes – beim Standesamt angemeldet werden. Hierbei werden Sie meist von Ihrem Krankenhaus unterstützt und Sie bekommen die Unterlagen direkt vor Ort und können diese dort auch abgeben. So wird Ihnen schon einmal ein Gang zum Amt abgenommen.
Nach Erhalt der Unterlagen stellt das Standesamt Ihnen die Geburtsurkunde in mehrfacher Ausführung aus und diese werden Sie für die zukünftigen Gänge zum Amt wahrscheinlich auch benötigen.

Anmeldung bei der Krankenkasse

Eine wichtige Maßnahme ist die Versicherung Ihres Kindes bei der Krankenkasse – Für diese benötigen Sie schon die erste Kopie der Geburtsurkunde. Wenn Sie sich nach der Geburt etwas entlasten möchten, ist es sinnvoll, Ihren voraussichtlichen Entbindungstermin schon früh der Krankenkasse mitzuteilen, so dass dann bereits Details geklärt werden können. Dann muss nach der Geburt nur noch der Name und Geburtstag eingetragen werden.

Beantragung des Kindergeldes

Der Staat unterstützt Sie finanziell durch die Zahlung von Kindergeld. Diese muss allerdings von Ihnen beantragt werden. Das ist aber nicht sonderlich schwer und kann entweder direkt bei der örtlichen Familienkasse oder online unternommen werden.
Auch diesen Schritt können Sie bereits im Vorfeld erledigen und das Kindergeld schon beantragen. Dann müssen Sie nach der Geburt nur noch die Geburtsurkunde nachreichen.

Beantragung des Elterngeldes

Zuletzt folgt der wohl aufwendigste Antrag, da sowohl Elterngeld als auch Elternzeit sehr individuell sind. Aber auch dies ist nicht wirklich schwer – Online oder bei der Elterngeldstelle kann es relativ schnell erledigt werden. Wir empfehlen aber, dass Sie zumindest einmal direkten Kontakt zu der Stelle aufnehmen, da hier eine individuelle Beratung meistens die beste Lösung findet.

Mit diesen Maßnahmen sollten Sie erst einmal versorgt sein und individuelle Fragen klären wir natürlich gern!
Auf der offiziellen Seite der Bundesregierung unter familienportal.de finden Sie außerdem alle weiteren Informationen.

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